Wahlinfo
Wer darf wählen?

Rund 13,5 Mio. Wahlberechtigte (davon 7 Mio. Frauen) wählen in NRW den neuen Landtag. Für 930.000 junge Nordrhein-Westfalen (davon 454.000 Frauen) ist es die erste Landtagswahl (Quelle: Bevölkerungsstatistik NRW). Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ab dem 23. April 2010 (16. Tag vor der Wahl) in Nordrhein-Westfalen wohnen.
Wer wird gewählt?
Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt. 128 von den mindestens 181 Abgeordneten werden direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen Mandate (mindestens 53) werden aus den Landeslisten der an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien besetzt. Hat eine Partei mehr Direktmandate, als ihr im Verhältnis zu den anderen Parteien nach dem Wahlergebnis zustehen (Überhangmandate), werden den anderen Parteien weitere Sitze aus den Landeslisten (Ausgleichsmandate) zugeteilt. Damit erreichen die übrigen Parteien eine gleich günstige Relation von Mandaten. Im Jahr 2005 errang die CDU 3 Überhangmandate, die SPD erhielt 3 Ausgleichsmandate. So hat der Landtag der laufenden Wahlperiode 187 Sitze (Quelle: Die Landeswahlleiterin von NRW).
Erstmals zwei Stimmen!

Erstmals können bei der Landtagswahl – wie auch bei der Bundestagswahl – auf jedem Stimmzettel zwei Kreuze gemacht werden: Mit der Erststimme in der linken Spalte des Stimmzettels entscheiden die Wählerinnen und Wähler über das Direktmandat im Wahlkreis. Auf der rechten Seite des Stimmzettels können sie die so genannte Zweitstimme für die Landesliste einer Partei vergeben (Quelle: Die Landeswahlleiterin von NRW).
Briefwahl
Wer wahlberechtigt ist, kann sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Für die Briefwahl ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig bei der für die/den Wahlberechtigten zuständigen Gemeindebehörde gestellt werden. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann frühestens nach den endgültigen Zulassungen der Kreiswahlvorschläge und der Landeslisten und dem Druck der Stimmzettel erfolgen. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr, und in besonderen Fällen auch noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, bis 18 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen, da um 18 Uhr der Wahlakt abgeschlossen und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Die Briefwahl kann aber auch sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden (Quelle: Innenministerium NRW).
Wahlergebnis
In einem ersten Schritt werden die Stimmzettel der Wahlurne entnommen und gezählt. Zugleich werden die Zahl der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und die Zahl der eingenommenen Wahlscheine festgestellt. Nachdem die Zahl der Wähler/innen festgestellt worden ist, bilden die Beisitzer/innen unter Aufsicht der Wahlvorsteherin bzw. des Wahlvorstehers einzelne Stimmzettelstapel. Die Stimmzettel werden also nach den angekreuzten Wahlvorschlägen sortiert, nach Wahlvorschlägen getrennt ausgezählt, die bisherigen Ergebnisse verglichen, bei Unstimmigkeiten erneut gezählt und zum Abschluss werden die festgestellten Ergebnisse in die Wahlniederschrift eingetragen und von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes unterschrieben. Der/die Kreiswahlleiter/in prüft die Wahlniederschriften der Wahlvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Er bzw. sie stellt aufgrund der Wahlniederschriften das endgültige Ergebnis der Wahl im Wahlkreis unter Einbeziehung des Briefwahlergebnisses zusammen. Auf dieser Grundlage stellt der Kreiswahlausschuss das Wahlergebnis des Wahlkreises fest. Der Kreiswahlausschuss stellt ferner fest, welche/r Bewerber/in im Wahlkreis gewählt ist.
Anschließend prüft die Landeswahlleiterin die Wahlniederschriften der Kreiswahlausschüsse und stellt danach die endgültigen Wahlergebnisse in den einzelnen Wahlkreisen zum Wahlergebnis des Landes zusammen.
Danach stellt der Landeswahlausschuss das Zweitstimmenergebnis und das amtliche Endergebnis der Wahl und die gewählten Listenbewerberinnen/Listenbewerber fest. Dabei werden anhand der Anzahl der Zweitstimmen die Landtagssitze für jede Partei nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers. Aufgrund der Fünf-Prozent-Sperrklausel werden bei der Verteilung der Sitze nur die Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben (Quelle: Innenministerium NRW).
Weitere Infos:
Der Landtag von NRW: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/home.jsp
Die Landeszentrale für politische Bildung von NRW: http://www.politische-bildung.nrw.de/
Der Landesjugendring NRW: http://www.ljr-nrw.de/
Das Innenministerium NRW: http://www.im.nrw.de/bue/406.htm
Wikipedia zum Landtag http://de.wikipedia.org/wiki/Landtag_Nordrhein-Westfalen
Wikipedia zum Sainte-Lague/Schepers Verfahren http://de.wikipedia.org/wiki/Sainte-Lagu%C3%AB-Verfahren
Wahlinfo-Seite von Spiegel Online http://www.spiegel.de/thema/landtagswahl_nrw_2010/
Wahlumfrage von Spiegel Online http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,623633,00.html#Nordrhein-Westfalen









